Nebenkostenprivileg: Das bedeutet die Abschaffung für Ihr Kabel-TV
Das Gesetz zur Abschaffung des "Nebenkostenprivilegs" für Kabelgebühren ist schon länger in Kraft, seit dem Stichtag 1. Juli 2024 können Sie Ihre Empfangsart
frei wählen. Doch was verbirgt sich hinter der Abschaffung? Und was bedeutet das für Ihre Kabelanschluss-Kosten?
Das Wichtigste in Kürze:
Verfügt ein Mehrfamilienhaus über einen gemeinsamen Kabelanschluss, durften Hauseigentümer:innen bzw. die Hausverwaltung die Kabelgebühren früher über die Nebenkosten
mit abrechnen.
- Diese Umlage der Kabel-Kosten über die Betriebskostenabrechnung auf alle Hausbewohner:innen nennt man Nebenkostenprivileg.
- Sie mussten damals auch dann für den gemeinschaftlichen Kabelanschluss zahlen, wenn Sie ihn nicht nutzen.
- Die Politik hat die Kabelgebühren aus den Nebenkosten gestrichen. Das Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft, nach einer Übergangsfrist können Sie nun spätestens
seit dem 1. Juli 2024 Ihre Fernsehempfangsart frei wählen.
- Vorsicht bei sogenannten "Medienberater:innen" an der Haustür oder am Telefon. Diese versuchen mit teilweise unseriösen Mitteln, zusätzliche und meist unnötige
Kabelverträge abzuschließen.
IIhr Verwaltungsbeirat